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BvLArchivio

 

Das weltweit erste Komplettsystem für digitale Archivierung!

 

Wohin mit der täglichen Papierflut im Büro?

Die Lösung heißt: Digitale Archivierung von Papierdokumenten und elektronischen Daten.

 

Jeder kennt das Problem aus dem Büroalltag: Die Papierflut, die täglich auf Unternehmen einstürzt, wird immer größer. Und jedes Papierdokument wird nach der Bearbeitung abgelegt. Bei 97 Prozent der Unternehmen erfolgt das auf die alte, herkömmliche Weise. Die Unterlagen werden in Ordnern und Akten verstaut und bis zu zehn Jahren aufbewahrt. Das ist zeit- und kostenintensiv, von möglichen Fehlerquellen bei der Ablage und dem enormen Platzbedarf ganz abgesehen.

 

Wir bieten Unternehmen eine einfache, kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Archivierungsmethoden: Die digitale Dokumentenarchivierung mit BvLArchivio®.


BvL Archivio® ist eine Komplettlösung aus Hardware und Software. Untergebracht in einer kleinen Box mit den Abmessungen 30 x 40 x 30 cm. Dieses elektronische Archivierungssystem wird in jede vorhandene EDV-Landschaft eingebunden, ohne Installationsaufwand oder Veränderungen in der IT-Struktur. BvLArchivio® bietet die Möglichkeit, die Inhalte von 20.000 Aktenordnern oder fünf Millionen Seiten zu archivieren. Revisionssicher, verschlüsselt gespeichert und den gesetzlichen Anforderungen von Handels- und Steuerrecht entsprechend.

Die Vorteile der digitalen Archivierung liegen auf der Hand:

- Da die Papieroriginale nach der Archivierung vernichtet werden, entfällt der Platzbedarf für Ordner oder Aktenschränke.

-Die digitale Dokumentenarchivierung nimmt nur Sekunden in Anspruch und kann von jedem EDV-Arbeitsplatz aus durchgeführt werden.

-Auch das Heraussuchen von digital gespeicherten Dokumenten beansprucht nur zehn Sekunden, ebenfalls von jedem Arbeitsplatz aus.

-Die elektronische Archivierung entspricht den Anforderungen des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Aufgrund der Einsparungen durch Beschleunigung der Arbeitsabläufe und Kostenersparnis für Papier und manuelle Ablagesysteme finanziert sich BvLArchivio® von alleine. Ein weiterer Aspekt für den Einsatz der digitalen Archivierung ist die Datensicherheit. Fremdzugriffe auf Firmendaten sind durch die digitale Verschlüsselung unmöglich.

 

BvLArchivio® kommt fertig installiert zu Ihnen. BvL Archivio® ist eine perfekte Archivierungslösung zum schnellen und revisionssicheren Archivieren Ihrer Papierdokumente und digitalen Daten. Mit dieser Archivierungslösung archivieren Sie ohne zusätzlichen Mehraufwand. Mit diesem Archivierungssystem müssen keine Mitarbeiter geschult werden, die Arbeitsoberfläche ist extrem benutzerfreundlich aufgebaut. An den Arbeitsplätzen müssen keine Installationen vorgenommen werden. Jeder Arbeitsplatz kann sofort arbeiten. Ein Einsatz Ihrer EDV-Abteilung ist nicht notwendig, Sie bekommen ein bereits komplett fertig installiertes Serversystem geliefert, inklusive der benötigten Hardware und Software. 

 

Durch eine Indexdatenbank werden alle Dokumente und Dateien sofort gefunden. Aufgrund der übersichtlichen und einfachen Bedieneroberfläche können alle Mitarbeiter BvLArchivio® für die elektronische Archivierung sofort nutzen.

 

Das System hat die Maße 30x40x40 cm und benötigt somit nur den Platz von vier Ordnern. Alle Ihre Daten werden auf diesem Archivserver gespeichert und sind nicht mehr lösch- oder veränderbar. Somit ist eine Manipulation Ihrer wertvollen Daten und Dokumente unmöglich. Durch den Einsatz von Wechselplatten gehen Ihre Daten selbst bei einem Komplettverlust des Archivservers nicht verloren, sondern können innerhalb kürzester Zeit wieder zur Verfügung gestellt werden.

 

Archivieren Sie zukunftssicher mit BvLArchivio®.

 

Weitere Informationen siehe Herstellerseite (klicke Bild):

 

 

 

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Lösungen

 

   

Dokumentenmanagement

Software zum verwalten und speichern von Papierdokumenten als digitales Dokument

 

Printmanagement

Software zum verwalten und organisieren einer breiten Duckerflotte

 

 

büroarchiv

Lösung für digitale Archivierung und Dokumentenmanagement, mit der Sie eingescannte Dokumente schnell, einfach und revisionssicher archivieren können

   

BvLArchivio

Digitale Archivierung von Papierdokumenten und elektronischen Daten als Komplettlösung mit Hardware und Software

 

 

Interactive Whiteboard

Modernes Whiteboard zum Präsentieren ihrer Dokumente mit hoher Auflösung und eine präzise Kommentierung von Dokumenten ermöglicht

   

eCopy PDF Pro Office

Umfangreiche Software zur erstellung von PDF Dateien mit einem ausgezeichneten Workflow.

 

 

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.        Geltungsumfang

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Mietverträge und Serviceleistungen. Regelungen in schriftlichen Verträgen zwischen uns und dem Kunden gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, insoweit gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäfts zustimmen.

 

2.        Angebot und Liefertermine

2.1.      Unsere Angebote sind stets unverbindlich

2.2.      Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, es seiden, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt und anderen unabwendbaren Ereignissen, wie z.b. Verkehrsstockungen und Behinderung, Materialmangel, nicht rechtzeitige Selbstlieferung, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg und ähnlichem.

2.3.      Sofern ein verbindlicher Liefertermin vereinbart ist, ist ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Lieferungen oder Leistung in allen Fällen ausgeschlossen.

2.4.      Für Schadensersatzansprüchen gilt im übrigen Ziffer 7. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen.

 

3.        Preise

Als vereinbarter Preis gelten für alle Lieferungen und Leistungen unserer am Tag der Lieferung und der Leistung gültigen Listenpreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. die Preise gelten ab unserem Lager.

 

4.        Zahlungsbedingengen

4.1.      Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist hat er uns nach ihrem Ablauf  Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 zu zahlen, ohne dass es dafür auf eine vorherige Mahnung ankommt. Es bleibt vorbehalten, weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

4.2.      Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Sie werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen; Einziehungs- und Diskontspesen sowie die Wechselesteuer trägt der Kunde, er hat sie zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu zahlen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Gewähr.

4.3.      Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist

 

5.        Mängelansprüche

5.1.      Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind zumindest in angemessener Frist nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen (Nacherfüllung), die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche –vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern

 

5.2.     Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer  Reparaturarbeiten, übermäßiger Beanspruchung, bei Verwendung von nicht von uns gelieferten Hilfs und Betriebsstoffe, insbesondere Toner etc. Oder aufgrund besondere äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Hierzu zählen z.b. die Lagerung in ungeeigneten Räumen, Funktionsstörungen unserer Produkte durch andere Geräte oder Anlagen, die mit unseren Produkten verbunden sind. Die Mängelansprüche entfallen auch, wenn vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht eingehalten werden!

5.3.     Erreichen Verschleißteile nicht ihre vorgesehene Leistung (vgl.Produktbeschreibung), ohne dass ein Mangel im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegt, erfolgt ein entgeltlicher Austausch gegen anteilige Berechnung ihrer bis dato erbrachten Leistungen. Die gleiche Regelung gilt auch für Verbrauchsmaterialien.

5.4.      Beim Verbrauchsgüterverkauf beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen 24 Monate. Im übrigen verjähren Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten. Dies gilt insbesondere für den Kauf gebrauchten Sachen und zwischen Unternehmen.

5.5.      Die vorstehenden umschriebenen Gewährleistungspflichten gelten nicht, wenn der Kunde zuvor den Kaufgegenstand gemietet hat.

 

6.        Rüge und Untersuchungspflichten

6.1.      Die schriftliche anzeige der vorbezeichneten Mängel muss bei erkennbaren Mängeln bis spätestens 14 Tage nach Übergabe der Ware, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen.

6.2.      Bei Erteilung der Mängelrüge hat unser Vertragspartner den behaupteten Fehler detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist.

6.3.      Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Vertragspartners in einem Umfang zurückerhalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.

6.4.      Erfolgt die mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferberechtigte, die ihm entstandene Aufwendung vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen.

 

7.        Schadenersatzansprüche

7.1.      Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Vertragspartners (im Folgenden Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

7.2.      Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt der wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

8.        Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in laufenden Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo bezogen und anerkannt wird.

 

 

9.        Erfüllungsort und Gerichtstand

9.1.       Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Mainz

9.2.       Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Liefergeschäften oder Serviceleistungen ist Mainz.

 

10.     Export / Ausfuhr

10.1.    Einige unserer Canon Produkte sind von der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftlichenverordnung erfasst und grundsätzlich nur zum Endgültigen Verbleib in der BRD  bestimmt. Der Export ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft möglich. Ein Verstoß hiergegen kann nach dem  mit Außenwirtschaftsgesetz mit Bußgeldern – in Einzelfällen sogar Gefängnis – bestraft werden.

 

11.     Schlussvorschriften

11.1       Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich aufgehoben werden.

11.2       Sollten sich die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen.

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Impressum

 

Schmitt Kopierautomaten GmbH

Flachsmarktstraße 30

55116 Mainz

Telefon: +49 (0) 61 31-23 23 37

Fax: +49 (0) 61 31-23 23 39

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

HRB Mainz 1314

Ust-ID Nr. 149060953 / Steuer Nr. 26/667/0020/5

Geschäftsführer: Stefan Sommer

Webprogrammierung: Alexander Guckes (bis 30.04.2018)

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Schmitt Kopierautomaten GmbH

Flachsmarktstr. 30

55116 Mainz

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr

 

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